Kein Modellflug über dem Steinhuder Meer

Das Verwaltungsgericht Hannover hat aktuell die Klage gegen einen auf das Naturschutzrecht gestützte Verwaltungsakt der Region Hannover abgewiesen, die in ihrer Funktion als Naturschutzbehörde dem klagenden Modellflieger mit dem angegriffenen Bescheid den Betrieb von Modellflugzeugen über dem Steinhuder Meer sowie zwei nahegelegenen Naturschutzgebieten untersagt. Die Untersagung zielt auf den Schutz von Vögeln ab, die durch den motorisierte Modellflug gestört werden könnten.

Kein Modellflug über dem Steinhuder Meer

Der Modellflieger hat im Juli 2024 gegen diese Entscheidung Klage erhoben. Zwischen den Beteiligten bestand Streit darüber, ob eine Beschränkung des Luftverkehrs durch naturschutzrechtliche Regelungen des Landesrechts zulässig sei. Insbesondere ging es hierbei um die Frage, ob zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt differenziert werden könne.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage abgewiesen. Entgegen der Auffassung des Modellfliegers sei das Verbot der unbemannten Luftfahrt in den Naturschutzgebietsverordnungen und der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landes Niedersachsen auch mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr nicht zu beanstanden.

Die Luftverkehrsverordnung enthalte eine ausdrückliche Öffnungsklausel, derzufolge unter anderem das Naturschutzrecht der Länder unberührt bleibe. Das Verwaltungsgericht argumentierte auch einen Widerspruch zu der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom1 weg. Dieses habe zwar entschieden, dass Flugbeschränkungen für Luftfahrzeuge im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung nicht angeordnet werden könnten. Diese Entscheidung habe jedoch ausdrücklich nur den Fall des Verkehrs mit bemannten Fluggeräten – konkret Heißluftballonfahrten – zum Gegenstand.

Auch ein weiteres Verfahren des gleichen Modellfliegers blieb ohne Erfolg. In diesem hat er sich gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes i.H.v. 5.000,- € gewandt, welches die Region Hannover ihm gegenüber zur Durchsetzung der Verbotsverfügung verhängt hatte. Das Verwaltungsgericht hielt diese Zwangsgeldfestsetzung für rechtmäßig. Der Modellflieger hatte zuvor gegen das Verbot verstoßen und ein wasserlandungsfähiges Modellflugzeug geflogen.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteile vom 26. Februar 2026 – 9 A 2958/24 und 9 A 5357/24

  1. BVerwG, Urteil vom 26.01.2023 – 7 CN 1/22[]

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