Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, einen Querschnittsgelähmten in die Lage zu versetzen, am Vereinssport teilnehmen zu können.
Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Mannheim in dem hier vorliegenden Fall den Sozialhilfeträger verpflichtet, einen Kläger mit einem Sportrollstuhl zu versorgen. Bei
Artikel lesen



