Polo-Spiel

Das Polo-Turnier im Landschaftsschutzgebiet

Sportveranstaltungen sind in einem Landschaftsschutzgebiet – anders als in einem Naturschutzgebiet – grundsätzlich genehmigungsfähig.

So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main dem Eilantrag des Frankfurter Polo-Clubs e.V. stattgegeben. Dieser begehrte mit seiner Antragsschrift eine naturschutzrechtliche Genehmigung für das am Wochenende

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Zwischenhandel mit Eintrittskarten

Die entgeltliche Überlassung von Eintrittskarten zu einem sportlichen oder kulturellen Ereignis an einen Reiseveranstalter ist keine Lieferung, sondern nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs eine sonstige Leistung. Der Ort dieser Leistung bestimmt sich in Ermangelung einer Spezialregelung gemäß § 3a

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