Nichtverlängerungsmitteilung bei Bühnentechnikern

Die nach dem Bühnentarifrecht erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung hat auf Arbeitgeberseite die Person durchzuführen, die für die Entscheidung über den Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung zuständig ist. Eine Vertretung kann nach der maßgeblichen Vertretungsregelung erfolgen. Eine Delegation ist

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Keine Premierenphotos

Auch eine städtische Bühne braucht keine Pressefotos während einer Premierenaufführung zu dulden. Dies entschied heute das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen für die morgige Premierenaufführung der Oper „Samson und Delila“ in der Kölner Oper und bestätigte damit im Ergebnis einen

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