Die ge­sund­heit­li­che Eig­nung eines Pro­be­be­am­ten

Maß­geb­li­cher Zeit­punkt für die Be­ur­tei­lung der ge­sund­heit­li­chen Eig­nung eines Pro­be­be­am­ten ist der Ab­lauf der Pro­be­zeit, nicht der Zeit­punkt des Er­las­ses der letz­ten Ver­wal­tungs­ent­schei­dung.

Einem Be­am­ten auf Probe fehlt die ge­sund­heit­li­che Eig­nung für die Be­ru­fung in das Be­am­ten­ver­hält­nis auf Le­bens­zeit, wenn

Artikel lesen

Un­frei­wil­lig teil­zeit­be­schäf­tig­te Leh­rer

Auf­grund des Be­schlus­ses des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom 19. Sep­tem­ber 2007 haben un­frei­wil­lig teil­zeit­be­schäf­tig­te Leh­rer bei ent­spre­chen­dem An­trag je­den­falls für die Zeit ab Be­ginn des Schul­jah­res 2008/2009 einen An­spruch auf Voll­zeit­be­schäf­ti­gung. Dies gilt un­ab­hän­gig davon, wann die lan­des­ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen über die un­frei­wil­li­ge

Artikel lesen

Teilzeitbeamte in Brandenburg

Die Ernennung eines Beamten ist auch dann wirksam, wenn in der ausgehändigten Ernennungsurkunde rechtswidrig Teilzeitbeschäftigung (§§ 39b, 39a LBG Brbg) angeordnet worden ist.

§ 39b LBG Brbg war auf die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LBG

Artikel lesen

Rechtswidrige Teilzeitanordnung bei Beamten

Durch rechtswidrige Anordnung von Teilzeit kann der Dienstherr die gesetzlichen Besoldungs- und Versorgungsansprüche eines Beamten nicht verkürzen. Bei Aufhebung der Anordnung kann der unfreiwillig teilzeitbeschäftigte Beamte die rückwirkende Nachzahlung der Besoldungsdifferenz zu den Bezügen eines vollzeitbeschäftigten Beamten und die versorgungsrechtliche

Artikel lesen

Zwangsteilzeit beamteter Lehrer in Brandenburg

Ein sich auf den Beschäftigungsumfang beziehender Zusatz in einer Ernennungsurkunde macht die Beamtenernennung nicht unwirksam. Dies entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in zwei bei ihm anhängigen Verfahren brandenburger „Teilzeit-Lehrer“. Weiter stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, das es für eine Teilzeitbeschäftigung gegen den

Artikel lesen

Unfreiwillige Teilzeit-Lehrer

Eine unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung von Lehrern muss teilweise rückgängig gemacht werden. Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt in sieben Verfahren den Freistaat Thüringen verpflichtet, Teilzeitbeschäftigungen, die gegen den Willen der betroffenen Lehrer verfügt waren, rückwirkend aufzuheben. Bereits im Januar 2006 hatte das

Artikel lesen