Autobahn

Kein Tempolimit par ordre de Karlsruhe

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg, die sich gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen richtete. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die Verfassungsbeschwerde als unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Die beiden Beschwerdeführenden wendeten sich gegen aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesrepublik

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41 km/h zu schnell – oder: das Fahrverbot als Regelfall und der drohende Verlust des Arbeitsplatzes

Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mind. 41 km/h indiziert grundsätzlich die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte vorliegen. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann im Einzelfall eine solche unverhältnismäßige Härte darstellen. Dies bedarf jedoch der ausführlichen Begründung und Darlegung

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Geschwindigkeitsbegrenzung mit neuem Zusatzschild „Baumunfall“

Ist an einem Tempo-Limit-Schild ein neues Zusatzschild „Baumunfall“ angebracht, das nicht in der Straßenverkehrsordnung aufgeführt ist, wird dadurch das angeordnete Tempolimit nicht unwirksam. So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall eines Autofahrers, der sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit gewehrt hat. Der Autofahrer aus

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Klassifizierung als Landesstraße und die Tempo 30 – Zone

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen sich nicht Tempo 30-Zonen auf Landesstraßen als Straßen des überörtlichen Verkehrs erstrecken. Allein die Klassifizierung entscheidet über die Einordnung einer Straße als Landesstraße. Eine Abstufung der Straße kann erst nach ihrer Bekanntmachung Bedeutung erlangen. So hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Eilantrag entschieden und

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Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt

Eine Gefahrensituation auf einer von LKWs viel befahrenen Bundestraße, wie sie für Beschränkungen des fließenden Verkehrs nach der StVO notwendig ist, liegt vor, wenn der Gehweg kaum 60 cm breit ist und daher nur ein sehr vorsichtiges Passieren einzelner Personen, insbesondere beim Mitführen von Kinderwagen, erlaubt. So das Verwaltungsgericht Gießen

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Die Tempo-30-Zone ohne Beschilderung

Ein Verkehrsschild bleibt so lange wirksam, bis es aufgrund entsprechender Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgebaut wird. Ist die Entfernung der Beschilderung lediglich vorübergehend wegen erforderlicher Straßenbauarbeiten erfolgt, so besteht die mit dem Verkehrsschild angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung fort – auch wenn sie für die Verkehrsteilnehmer während der Bauarbeiten wegen Fehlens der Schilder

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Modellversuch Tempo 70

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat einen Modellversuch Tempo 70 auf der B 9 in Speyer gestoppt: Auf Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Speyer findet seit August 2010 auf einem Teilbereich der vierspurig ausgebauten B 9 bei Speyer ein zeitlich begrenzter Modellversuch statt. Im Zuge dieses Versuchs errichtete der Landesbetrieb

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