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Auch ein Chefarzt darf nicht neu heiraten – Loyalitätspflichten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte. Dies betonte jetzt das Bundesverfassungsgericht und hob eine anderslautende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen

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