Export von Schlachtabfällen nach Österreich

Nach deutschem Recht dürfen „tierische Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2“, also insbesondere Schlachtabfälle, grundsätzlich nur in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden, in deren Einzugsbereich sie anfallen. Die Einzugsbereiche werden durch Rechtsverordnung der entsorgungspflichtigen Körperschaften – in Bayern der Landkreise und

Artikel lesen

Beihilfe per Zweckverbandsumlage

Zweckverbandsumlagen für Gemeinlasten sind keine Beihilfen im Sinne des unionsrechtlichen Beihilferechts, urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgeicht in Leipzig.

Der beklagte Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg, ein nach rheinland-pfälzischem Recht errichteter Zweckverband, beseitigt für

Artikel lesen
Konferenzraum

Entgelt in der Tierkörperbeseitigung

Zwischen dem Besitzer von gemäß §§ 8, 9 TierNebG i.V.m. §§ 1, 3 AGTierNebG NRW zu beseitigenden Tierkörpern und einem mit der Tierkörperbeseitigung beliehenen Unternehmer entsteht kein öffentlich-rechtliches, sondern ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis.

Ob der Besitzer von zu beseitigenden Tierkörpern dem

Artikel lesen