Durch das Ausscheiden der vermögenslosen Komplementärin aus der GmbH & Co. KG geht das Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung kraft Gesetzes auf den Kommanditisten als den einzigen verbliebenen „Gesellschafter“ über. Daher kann für Schuldtitel gegen die GmbH &
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