Die Höhe des Trennungsgeldes

Die Höchstbetragsgrenze nach § 6 Abs. 4 TGV der als Trennungsgeld zu gewährende Wegstreckenentschädigung findet keine Anwendung, wenn der Berechtigte täglich an den Wohnort zurückkehrt und ihm dies zuzumuten ist.

So das Bundesverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Streits

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Soldaten auf Dienstreise

Hinsichtlich der Verpflegungsmehraufwendungen von Soldaten auf Dienstreise ist der als Werbungskosten abzugsfähige Pauschbetrag nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht nur um das ausgezahlte, sondern – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – auch um das einbehaltene Trennungsgeld zu kürzen.

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