Zu den Bezügen eines behinderten Kindes gehören auch Unterhaltsleistungen seines Ehegatten, bei deren Ermittlung die (gegebenenfalls einen behinderungsbedingten Mehrbedarf einschließenden) Unterhaltslasten des Ehegatten für eigene minderjährige Kinder zu berücksichtigen sind.
Ein Anspruch auf Kindergeld gemäß § 62 Abs. 1, §
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