Der nach Vergleich gezahlte Kindesunterhalt – und der familienrechtliche Ausgleichsanspruch gegen den anderen Elternteil

Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den anderen Elternteil auf teilweise Erstattung des an ein gemeinsames Kind gezahlten Unterhalts wird nicht ohne weiteres dadurch ausgeschlossen, dass der Elternteil mit der Unterhaltszahlung eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich erfüllt.

Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist

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