Flutkanal

Der Weidener Flutkanal-Prozess

Der Bundesgerichtshof hat die Urteile im Weidener „Flutkanal-Prozess“ bestätigt.

Das Landgericht Weiden i.d. Opf. hat den Angeklagten G und die Angeklagte jeweils wegen Aussetzung mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten bzw. vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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Ärztlich assistierte Suizide

Der Bundesgerichtshof hat zwei Freisprüche der Landgerichte Hamburg und Berlin in Fällen ärztlich assisiterter Selbsttötungen bestätigt.

Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich in den Jahren 2012 bzw. 2013 durch

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