Der Betriebsrat kann sich für sein Auskunftsbegehren nicht auf seine nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bestehende Aufgabe berufen, die Einhaltung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG zu überwachen.
Der Betriebsrat hat geltend gemacht, er müsse
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Der Betriebsrat kann sich für sein Auskunftsbegehren nicht auf seine nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bestehende Aufgabe berufen, die Einhaltung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG zu überwachen.
Der Betriebsrat hat geltend gemacht, er müsse
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Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Hieraus folgt ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist.
Anspruchsvoraussetzung
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Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, welche Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden.
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat
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Der erstmals im Beschwerdeverfahren beteiligte Gesamtbetriebsrat kann Sachanträge, mit denen er eigene Unterrichtungansprüche geltend macht, stellen.
war ist der Gesamtbetriebsrat durch den angefochtenen Beschluss des Arbeitsgerichts nicht beschwert. Er ist jedoch vom Beschwerdegericht von Amts wegen als weiterer Beteiligter gem.
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Die Bildung von Soll-Entgeltgruppendurchschnitten durch den Arbeitgeber kann Personalplanung im Sinne des § 92 Abs. 1 BetrVG sein.
Der Unterrichtungsanspruch im Sinne des § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG umfasst auch die Zurverfügungstellung der erforderlichen Unterlagen.
Für die auf
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Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Vorlage einer von der Arbeitgeberin (hier: nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie [Psychiatrie-Personalverordnung – Psych-PV]) erstellten Stichtagserhebung zur Personalplanung.
Ein Unterrichtungsanspruch anhand
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