Kürzung der Urlaubsdauer wegen Krankheit

Eine arbeitsvertragliche, wonach zusätzlicher betrieblicher Urlaub bei Krankheit wieder entfällt, hält einer AGB-mäßigen Inhaltskontrolle nicht stand.

In dem vorliegend vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit hatte der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmer eine „Rahmenvereinbarung zum Beschäftigungsverhältnis geschlossen, die u.a. folgende Regelungen enthielt:

VIII.

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