Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft Gießen und mehrerer Nebenkläger den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Hanau zu einer Anklage im Zusammenhang mit Taten im früheren KZ Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord in 3.322 Fällen aufgehoben
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