Einkaufszentrum

Das Einkaufszentrum im Sondergebiet – und die Festsetzungen im Bebauungsplan

Ist die Beschränkung der Zahl zulässiger Vorhaben in einem sonstigen Sondergebiet unwirksam, beantwortet sich die Frage nach der Wirksamkeit weiterer Bestimmungen des Bebauungsplans nach den in der Rechtsprechung zum Verhältnis von Teil- und Gesamtunwirksamkeit eines Plans entwickelten Maßstäben. Anhand dieser Maßstäbe ist zu beurteilen, ob Regelungen zur Verkaufsfläche als vorhaben-

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Remscheid Rathaus

Der Bebauungsplan für ein Designer Outlet Center

Der Bebauungsplan für ein Designer Outlet Center im Remscheider Stadtteil Lennep ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wegen fehlerhafter Bestimmungen zur Verkaufsfläche unwirksam. Der angegriffene Bebauungsplan Nr. 657 („Gebiet: Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep“) überplant ein 11,5 ha großes Gebiet und soll die Voraussetzungen für ein Einkaufszentrum im

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Mundschutz

Coronabedingte Kundenbegrenzungen – 1 Person pro 40 m²

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehreren Eilanträgen von Einzelhändlern teilweise stattgegeben, soweit sich diese gegen die Begrenzung der Kundenanzahl in Geschäften auf eine Person pro 40 m² Verkaufsfläche richteten. Die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) schreibt in § 15 Absatz 1 vor, dass Verkaufsstellen im Sinne des Berliner

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Getränke

Corona – und die Verkaufsflächenbeschränkung im Einzelhandel

Das Oberverwaltungsgericht hat es im Wesent­lichen abgelehnt, die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorge­schriebenen zusätzlichen Zugangsbeschränkungen für Betriebe des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm vorläufig außer Vollzug zu setzen. Danach darf in zulässigen Handelseinrichtungen die Anzahl von gleichzeitig anwe­senden Kunden jeweils einen Kunden pro angefangene 10 qm

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Fußgängerzone

Die Erweiterung eines Designer-Outlet-Centers

Die Beschränkung der maximalen Verkaufsflächen eines geplanten Designer-Outlet-Centers, die der Rat einer Stadt zum Schutz der Versorgungszentren der Nachbargemeinden als erforderlich angesehen hat, ist unwirksam. Das Gleiche gilt für die Festsetzung, nach der Verkaufsflächen ganz überwiegend nur im Erdgeschoss zulässig sind. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land

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Einkaufszentrum

Vorläufig doch nur 800 m² ?

Die Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts darf bis zum 30. April 2020 auf 800 m² in Hamburg begrenzt werden. Mit dieser Zwischenverfügung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall die gestern ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg abgeändert. Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der seit dem 20. April 2020 gültigen Fassung ist

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Einzelhandel – und seine Ansiedlung im Sondergebiet

§ 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO lässt es zu, die höchstzulässige Verkaufsfläche für die Grundstücke in einem Bebauungsplan in der Form festzusetzen, dass die maximale Verkaufsfläche für jeweils einzelne Grundstücke festgelegt wird, sofern dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsbetriebstypen und damit die Art der Nutzung im Sondergebiet geregelt werden soll.

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Beschränkung der Zahl zulässiger Bauvorhaben im Sondergebiet

Eine Beschränkung der Zahl zulässiger Vorhaben in einem sonstigen Sondergebiet (§ 11 Abs. 1 BauNVO) ist mangels Rechtsgrundlage unwirksam. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht, nachdem es diese Frage zuletzt noch im Jahr 2012 noch offen gelassen hatte. Sollte dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.2011 Gegenteiliges entnommen werden können, hält das

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