Stornoreservekontovereinbarungen

Gegen eine Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach ein Stornokonto bei der Arbeitgeberin eingerichtet wird, auf das ein 10%tiger Anteil der zu erwartenden und ins Verdienen zu bringenden Provision gebucht wird, bestehen im Hinblick auf die Vorschussvereinbarung der Parteien keine grundsätzlichen

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