Ein Untervertreter ist nicht berechtigt, namens des Vertretenen die dem Hauptvertreter erteilte Vollmacht zu widerrufen.
Eine Vollmacht kann, auch wenn es sich um eine Innenvollmacht handelt, durch Erklärung gegenüber dem Geschäftsgegner widerrufen werden. Der Widerruf bringt die Vollmacht ex nunc
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