Mit der Wartepflicht gemäß § 29 StPO hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.
Dem lag folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde:
Einer der bis dahin am Verfahren mitwirkenden Schöffen erklärte unmittelbar vor Beginn des achten Hauptverhandlungstages am 10.03.2021 gegenüber den Strafkammermitgliedern, er
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