Weservertiefung

Auf die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Weser hat das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Außerdem hat

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Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes

Die Gebrauchsbefugnis der Bundeswasserstraßen einschließlich ihres Zubehörs (hier des Schiffshebewerkes) begründet keinen Anspruch auf Schaffung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Wasserstraßen.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt den Anspruch auf Wiederinbetriebnahme des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee in dem hier vorliegenden Fall abgelehnt.

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Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die gegen die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost gerichtete Klage auf Weiterbetrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee abgewiesen.

Die Kläger, die Magdeburger Weiße Flotte GmbH sowie Vertreter von Ruder- und Motorsportvereinen, wollten mit der Klage den (Fort-)Betrieb

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