Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen

Die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik ist nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ermessensfehlerhaft. Die Dienstleistungsstatistik gibt Auskunft über die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich. Ihre Datengrundlage ermitteln die Statistischen Landesämter durch jährliche bundesweite Befragung von höchstens 15 % der Unternehmen

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Dienstleistungsstatistik – und die Heranziehung zur Stichprobenerhebung

Die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik ist ermessensfehlerhaft. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Dienstleistungsstatistik gibt Auskunft über die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich. Ihre Datengrundlage ermitteln die Statistischen Landesämter durch jährliche bundesweite Befragung von höchstens 15 % der Unternehmen

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Erhebungen im Rahmen der Dienstleistungsstatistik – und ihre dauerhafte Speicherung

§ 13 a BStatG dürfte keine ausreichende Rechtsgrundlage für die dauerhafte Speicherung der Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach § 3 DlStatG zusammen mit einer Kennnummer, welche zugleich im Unternehmensregister für statistische Zwecke zusammen mit Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen gespeichert ist, darstellen. Das Dienstleistungsstatistikgesetz enthält voraussichtlich keine Rechtsgrundlage für die

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Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes

Am 1. Januar 2012 werden Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes in Kraft treten. Mit den Änderungen im Bereich der Beherbergungsstatistik wird eine neue EU-Verordnung umgesetzt. Die wichtigste Änderung betrifft die Aufnahme eines neuen Merkmals „Zimmerauslastung“ für Hotelbetriebe mit 25 und mehr Gästezimmern. Gleichzeitig entlastet das Gesetz kleinere Betriebe, indem

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Heranziehung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Dienstleistungsstatistik

Weder das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit fordern, dass die Häufigkeit, mit der ein Unternehmen zu einer jährlich erhobenen Statistik herangezogen werden darf, von dem die Statistik anordnenden Gesetz ausdrücklich vorgegeben wird. Nach § 1 Abs. 1 DlStatG werden zur Darstellung der Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit

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Statistische Auskunftspflichten für Rechtsanwälte

Obwohl sie von 2000 bis 2007 jährlich dem Statistischen Landesamt zu Statistikzwecken Auskunft erteilen musste, muss eine rheinhessische Rechtsanwaltsgemeinschaft auch dem Auskunftsverlangen des Landesamts im Rahmen der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich 2008 (Dienstleistungsstatistik) nachkommen. Ihren Antrag, den Sofortvollzug des Auskunftsverlangens auszusetzen, hat das Verwaltungsgericht Mainz jetzt abgelehnt. Die Dienstleistungsstatistik umfasst repräsentative

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Ausfüllanleitung zur Intrastat-Meldung 2008

Das Statistische Bundesamt für gemäß § 17 Bundesstatistikgesetz eine Intrahandelsstatistik. Diese dient dem Zweck, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands in den vielfältigsten Gliederungen bereitzustellen. Ziel der statistischen Beobachtung ist die Darstellung der tatsächlichen Warenbewegungen zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Immer wenn eine Ware von Deutschland in einen

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