Ein seit 2010 im Kölner Raum ansässiger Interessenverband deutscher Online-Unternehmen, der in der Vergangenheit von zahlreichen Zivilgerichten als klagebefugt angesehen worden ist, kann nach einer Gesetzesänderung vom Bundesamt für Justiz nicht die Anerkennung der Verbandsklagebefugnis verlangen. Diese hätte es ihm
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