Eine Gemeinde muss die in einem Gebiet über lange Zeit gewachsene, aber in Teilen rechtswidrige Bebauung nicht legalisieren und eine Dauerwohnnutzung zulassen.
So das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in den hier vorliegenden Fällen mehrerer Eigentümer, die sich mit Normenkontrollanträgen gegen die Bebauungspläne
Artikel lesen



