Platzverweis aus eigener Wohnung

Es bedarf bei der Ausschöpfung der Höchstdauer einer Wohnungsverweisung von 14 Tagen einer ermessensgerechten Begründung im Einzelfall.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in diesem Fall entschieden, dass der die Wohnungsverweisung betreffende Bescheid rechtswidrig ist.

Nach der Spezialermächtigung des § 17 Abs.

Artikel lesen