Oberlandesgericht München

BOTOX und die Wertschätzung des Alters

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Entscheidungen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) gebilligt, die Gemeinschaftsmarken BOTOLIST und BOTOCYL wegen des Bestehens der bekannten älteren Marken BOTOX für nichtig zu erklären, da die Wertschätzung der Marken BOTOX in unlauterer

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Die Wortmarke „Robert Enke“

Die Eintragung von Personennamen – auch berühmter und bekannter Personen – als Marke ist grundsätzlich zulässig. Unabhängig vom Recht der Ehefrau am Namen des verstorbenen Ehemannes kann die Anmeldung von Namen generell kein Missbrauch im Sinne des Markengesetzes sein.

Mit

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