Justitia

Die unwirksame Vereinbarung zum Anwaltshonorar

Ist eine formularmäßig getroffene anwaltliche Vergütungsvereinbarung aus AGB-rechtlichen Gründen insgesamt unwirksam, richten sich die Honoraransprüche des Rechtsanwalts nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Die Unwirksamkeit einzelner Vergütungsklauseln führt im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Vereinbarung zur Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung im Ganzen,

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Geldscheine

Die zu billige Honorarvereinbarung

Eine Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt ist unwirksam, sofern sie die Möglichkeit vorsieht, für die Tätigkeit vor Gericht geringere Gebühren festzusetzen als im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen. Dies gilt auch, wenn die Regelung auf ein Verhalten des Mandanten zurückzuführen ist und wenn im

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Das Zeithonorar eines Strafverteidigers

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuelle mit der Herabsetzung eines Zeithonorars für einen Strafverteidiger zu befassen:

Der Rechtsanwalt kann seine Tätigkeit als Strafverteidiger auf der Grundlage eines Stundenhonorars abrechnen. Eine derartige Vergütung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht als unangemessen zu

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Rechtsanwaltsvergütung nach Stundensätzen

Will ein Rechtsanwalt aufgrund einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung nach Stunden abrechnen, gehört zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung eine vollständige, prüfbare Stundenliste. Mit dieser Begründung wies jetzt das Landgericht Coburg die Klage einer Verrechnungsstelle ab, die einen ihr abgetretenen Honoraransprüche eines Anwalts eingeklagt

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Gebührenvereinbarung des Strafverteidigers

Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist.

Veranlasst der Verteidiger den

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Zeithonorar

Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind.

Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung für Werkleistungen begründet nach Treu und Glauben eine vertragliche Nebenpflicht zur

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