Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste jetzt zu der Frage Stellung genommen, ob und unter welchen Umständen eine in einem zivilrechtlichen Vergleich abgegebene Erklärung zur Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung widerrufen werden kann, und stellte fest, dass die in einem gerichtlichen Vergleich
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