Zwangsgeld gegen den Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter kann mit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes, mit dem er zur Vornahme einer bestimmten Handlung angehalten werden soll, nicht die Zulässigkeit der vom Insolvenzgericht getroffenen Aufsichtsanordnung bekämpfen.

Die sofortige Beschwerde gegen die Androhung eines (weiteren)

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Zwangsgelder gegen EU-Mitgliedsstaaten

Im Rahmen der Erhebung eines vom Gerichtshof der Europäischen Union festgesetzten Zwangsgelds kann die Europäische Kommission nicht die Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit dem Recht der EU beurteilen. Diese Beurteilung unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtshofs, die Kommission hätte ggfs.

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