Die Staatsanwaltschaft Aurich ist durch das Niedersächsische Justizministerium mit Wirkung vom 01.01.2012 zur Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Betäubungsmittelstrafsachen bestimmt worden. Damit hat die Staatsanwaltschaft seit dem 01. Januar die Aufgabe, Verfahren zu bearbeiten, in denen der Verdacht besteht, dass bandenmäßig fortgesetzte Betäubungsmittelstraftaten begangen werden.

Insoweit ist die Staatsanwaltschaft Aurich nunmehr für den gesamten Bereich der Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück zuständig.