Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Betäubungsmittelstrafsachen in Aurich

Die Staatsanwaltschaft Aurich ist durch das Niedersächsische Justizministerium mit Wirkung vom 01.01.2012 zur Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Betäubungsmittelstrafsachen bestimmt worden. Damit hat die Staatsanwaltschaft seit dem 01. Januar die Aufgabe, Verfahren zu bearbeiten, in denen der Verdacht besteht, dass bandenmäßig fortgesetzte Betäubungsmittelstraftaten begangen werden.

Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Betäubungsmittelstrafsachen in Aurich

Insoweit ist die Staatsanwaltschaft Aurich nunmehr für den gesamten Bereich der Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück zuständig.