Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis – und die Bemessung ihrer Dauer

Die Länge der Sperrfrist ist an der voraussichtlichen Dauer der Ungeeignetheit des Täters auszurichten1.

Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis – und die Bemessung ihrer Dauer

Der Umfang der erforderlichen Darlegungen dieser Prognoseentscheidung in den Urteilsgründen ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig2.

Im hier entschiedenen Fall hätte es daher angesichts der nicht unerheblichen Dauer der auf zwei Jahre bemessenen Sperrfrist und des Umstands, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist, insoweit näherer Ausführungen bedurft. Hieran fehlte es.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Oktober 2020 – 4 StR 357/20

  1. vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2018 – 2 StR 211/18, BGHR StPO § 267 Abs. 6 Satz 1 Darlegungspflicht 1[]
  2. BGH, Beschluss vom 23.11.2017 – 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415[]

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