Nun kann der NPD-Parteitag wohl doch noch stattfinden: Die Fontanestadt Neuruppin muss das Kulturhaus „Stadtgarten“ für die Veranstaltung zur Verfügung stellen.
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Beschwerden der Fontanestadt Neuruppin und der NPD gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam entschieden, wonach die Fontanestadt Neuruppin zur Überlassung des Kulturhauses „Stadtgarten“ zur Durchführung des 33. NPD-Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 verpflichtet worden war. Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Fontanestadt Neuruppin zurückgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung insoweit bestätigt. Auf die Beschwerde der NPD hat das Oberverwaltungsgericht die Überlassung der Räumlichkeiten nicht davon abhängig gemacht, dass zuvor ein mit den zuständigen Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept vorgelegt wird.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2011 – OVG 3 S 142.11











