Das Polo-Turnier im Landschaftsschutzgebiet

Sportveranstaltungen sind in einem Landschaftsschutzgebiet – anders als in einem Naturschutzgebiet – grundsätzlich genehmigungsfähig.

Das Polo-Turnier im Landschaftsschutzgebiet

So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main dem Eilantrag des Frankfurter Polo-Clubs e.V. stattgegeben. Dieser begehrte mit seiner Antragsschrift eine naturschutzrechtliche Genehmigung für das am Wochenende geplante Polo-Turnier im Landschaftsschutzgebiet der Zone II in Frankfurt-Nied.

Im Mai 2025 beantragte der Polo-Club e.V. bei der Stadt Frankfurt eine Genehmigung für die im Jahr 2025 geplanten drei Turniere, welche die Stadt Frankfurt am Main mit der Begründung versagte, dass die Veranstaltung den Charakter des Gebiets temporär verändere, das Landschaftsbild beeinträchtige und dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets zuwiderlaufe. Hiergegen hat der Polo-Club e.V. um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht und begehrt eine naturschutzrechtliche Genehmigung für das anstehende Turnier.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. führt in seinem Beschluss aus, dass im Rahmen der allein möglichen summarischen Prüfung in dem vorliegenden Eilverfahren eine Genehmigung zu erteilen sei. Entgegen der Auffassung der Stadt könne in einem Landschaftsschutzgebiet – anders als in einem Naturschutzgebiet – grundsätzlich eine Genehmigung in Betracht kommen.

Nach dem Dafürhalten des Verwaltungsgerichts sei durch die Veranstaltung eines zeitlich eng begrenzten Polo-Turniers am kommenden Wochenende, eine Veränderung des Gebietscharakters im Landschaftsschutzgebiet sowie eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht zu befürchten. Die geplante Veranstaltung laufe auch dem Schutzzweck nicht zuwider. Insbesondere seien die Spielzeiten mit entsprechenden Durchsagen zur Kommentierung der Spiele auf wenige Stunden begrenzt. Auch das Aufstellen von Zelten, Bänken und Sonnenschirmen sowie das Zuschaueraufkommen habe nur einen vorübergehenden Charakter.

Ferner sei in den Blick zu nehmen, dass sich in der Nähe ein Sportplatz befände, an dem regelmäßig Veranstaltungen stattfänden.

Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss vom 26. Juni 2025 – 8 L 2832/25.F

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  • Polo-Spiel: Iatya Prunkova