Der Denkmalwert eines Gebäudes kann sich aus seiner historischen Nutzung und dem Zusammenhang der erhaltenen Bausubstanz mit weiteren Quellen ergeben. Spätere Umbauten und der Verlust nutzungstypischer Bauteile schließen den Denkmalschutz daher nicht zwangsläufig aus.
Das ehemalige Krematorium des Konzentrationslagers Niederhagen in Büren-Wewelsburg bleibt daher als Baudenkmal geschützt. Die gewerbliche Umnutzung und die baulichen Veränderungen haben die historische Bedeutung des Gebäudes nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht beseitigt.
Das Krematorium wurde von Herbst 1942 bis zur Auflösung des Konzentrationslagers im April 1943 genutzt. Dort wurden die Leichen verstorbener und im Konzentrationslager ermordeter Häftlinge verbrannt. Heute gehört das Bauwerk zu einem gewerblich genutzten Gebäudekomplex. Die Stadt Büren trug das ehemalige Krematorium 2024 in die Denkmalliste ein. Der Eigentümer wandte sich gegen diese Eintragung. Nach umfangreichen Baumaßnahmen lasse das Gebäude keine Rückschlüsse auf seine frühere Nutzung mehr zu und besitze deshalb keine Denkmaleigenschaft mehr. Dieser Argumentation folgte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Müsnter ebenso wenig wie erstinstanzlich zuvor das Verwaltungsgericht Minden1.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist der geschützte Gebäudeteil ein wichtiges Zeugnis nationalsozialistischer Geschehnisse der Jahre 1942 und 1943 und damit im Sinne des Denkmalschutzgesetzes bedeutend für die Geschichte des Menschen. Die Anlage dokumentiere die Abläufe und Einrichtungen des Konzentrationslagers Niederhagen sowie der Wewelsburg. Zugleich bezeuge sie die Schrecken des Nationalsozialismus und den damaligen Umgang mit Lebenden und Toten.
Dass Ofen und Schornstein nicht mehr vorhanden sind und die frühere Funktion für Betrachter nicht ohne Weiteres erkennbar ist, steht dieser Bewertung nicht entgegen. Mit drei Außenmauern sowie der Dachform und der Dachkonstruktion ist nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts ausreichend historische Bausubstanz erhalten. Sie kann noch einen optischen Eindruck von den baulichen Verhältnissen während der nationalsozialistischen Herrschaft vermitteln.
Für die Beurteilung des Denkmalwerts kommt es zudem nicht allein auf die architektonische Qualität oder die unmittelbar erkennbare Funktion eines Gebäudes an. Auch ein architektonisch belangloses Bauwerk kann aufgrund seiner Nutzung historische Bedeutung besitzen. Diese kann sich aus einer Zusammenschau der erhaltenen Bausubstanz mit anderen Quellen und dem historischen Kontext erschließen.
Im vorliegenden Fall stehen dafür Zeugenaussagen, Fotografien aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und Bauzeichnungen zur Verfügung. Hinzu kommen der historische Zusammenhang und die räumliche Nähe zur Wewelsburg, zum Kreismuseum Wewelsburg, zum Mahnmal auf dem ehemaligen Appellplatz und zur ehemaligen Lagerküche, die inzwischen als weiterer Ausstellungsort dient.
Auch das öffentliche Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Baudenkmals bejahte das Oberverwaltungsgericht. Der geschützte Gebäudeteil biete zahlreiche Ansatzpunkte zur wissenschaftlichen Erforschung der nationalsozialistischen Vernichtungsideologie und ihrer baulichen Umsetzung.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Umbauten und Nutzungsänderungen den Denkmalwert eines Gebäudes nicht automatisch entfallen lassen. Bei historisch bedeutsamen Zweckbauten müssen die erhaltene Substanz, die frühere Nutzung und die verfügbaren historischen Quellen gemeinsam betrachtet werden. Für Eigentümer bedeutet dies, dass allein der Verlust charakteristischer Ausstattung eine Anfechtung der Unterschutzstellung nicht trägt. Denkmalbehörden wiederum sollten nachvollziehbar darlegen, welche erhaltenen Bauteile die historische Aussage des Gebäudes vermitteln und wie ergänzende Quellen diese Bedeutung belegen.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein -Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 2026 – 10 A 1617/25
- VG Minden – 9 K 576/24[↩]
Bildnachweis:
- Mahnmal auf dem ehemaligen Appelplatz des KZ Niederhagen in Büren-Wewelsburg: Reclus










