Die Verwaltungsgerichte – und der BDS-Beschluss des Bundestages

Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ kann nicht von den Verwaltungsgerichten überprüft werden.

Die Verwaltungsgerichte – und der BDS-Beschluss des Bundestages

Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem bei ihm anhängigen Berufungsverfahren. Die Kläger, die die BDS-Bewegung unterstützen, haben sich mit ihrem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gewandt, das den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten bejaht, den Bundestagsbeschluss in der Sache jedoch nicht beanstandet hat.

Dieser Würdigung ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht gefolgt und hat die Klage als verfassungsrechtliche Streitigkeit bewertet, die nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fällt. Da der Bundestag den Parlamentsbeschluss in seiner Eigenschaft als Gesetzgebungsorgan gefasst und sich hierbei auf sein allgemeinpolitisches Mandat berufen hat, ist das hiergegen geführte Verfahren dem Verfassungsrecht zuzuordnen. Eine inhaltliche Überprüfung des Beschlusses als solchem ist daher dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.

Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2023 – 3 B 44/21

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