Bei einem Fehlalarm, der durch Kinder an einer Brandmeldeeinrichtung, vorsätzlich ausgelöst wird, kann der Schulträger nicht für die Einsatzkosten herangezogen werden.
Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 17. August 2009 – 1 A 1577/08
Nachrichten aus Recht und Steuern