Fehlalarm in der Schule

Bei einem Fehlalarm, der durch Kinder an einer Brandmeldeeinrichtung, vorsätzlich ausgelöst wird, kann der Schulträger nicht für die Einsatzkosten herangezogen werden.

Fehlalarm in der Schule

Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 17. August 2009 – 1 A 1577/08