Keine Gelbe Tonne im öffentlichen Straßenraum

Die Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen.

Keine Gelbe Tonne im öffentlichen Straßenraum

So hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover die Klage der Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Linden, die von der Landeshauptstadt Hannover die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Abstellen zweier gelber 240-Liter-Tonnen für Leichtverpackungen im öffentlichen Straßenraum begehrt hat, abgewiesen.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts habe die beklagte Landeshauptstadt zu Recht darauf verwiesen, dass solche Tonnen im Hinblick darauf, dass diese wegen des Inhalts regelmäßig ein eher geringes Gewicht aufweisen, grundsätzlich auf privaten Flächen unterzubringen seien; lediglich für den Zeitraum unmittelbar vor und nach deren Leerung dürften sie – wenn nötig – auf Gehwegen abgestellt werden.

Im vorliegenden Fall seien für das Verwaltungsgericht keine Besonderheiten festzustellen gewesen, die im Falle der Klägerin einen Anspruch auf eine Ausnahmeregelung begründen könnten. Eine entsprechende Besonderheit sei auch nicht dadurch begründet, dass die Tonnen aus dem Innenhof durch das Treppenhaus über mehrere Treppenstufen zur Leerung transportiert werden müssten.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25. Juli 2024 – 7 A 5135/23

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  • Mülltonnen: Manfred Richter