Nochmals: Reservierungsbescheide für die Abwrackprämie

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschickt ab heute die Reservierungsbescheide an Antragsteller, die die Umweltprämie im neuen Online-Verfahren beantragt haben. Der Reservierungsbescheid sichert dem Antragsteller die Umweltprämie verbindlich zu, sofern der Antragsteller innerhalb von sechs Monaten ab dem Ausstellungsdatum des Reservierungsbescheides die erforderlichen Nachweisunterlagen per Post an das BAFA übermittelt.

Nochmals: Reservierungsbescheide für die Abwrackprämie

Allerdings werden sich die meisten Antragsteller noch etwas gedulden müssen, bis der Reservierungsbescheid bei Ihnen eintrifft. Für die Abwrackprämie war zunächst nur ein Budget von 1,5 Mrd. € vorgesehen gewesen, was für 600.000 Abwrackprämien reicht. Nachdem bereits im alten Antragsverfahren 477.000 Anträge eingegangen waren, die zunächst zu bearbeiten sind, bleibt aus diesem ersten Topf nur noch Geld für knapp 123.000 Reservierungen. Und nur in dieser Anzahl werden die Reservierungsbescheide derzeit vom BAFA verschickt. Reservierungsbescheide für die verbleibenden derzeit ca. 630.000 Online-Anträge werden vom BAFA dagegen erst dann versendet, wenn das Gesetzgebungsverfahren für die Bereitstellung der von der Bundesregierung bereits beschlossenen zusätzlichen Fördermittel von weiteren 3,5 Mrd. € abgeschlossen ist.

Dabei weist das BAFA ausdrücklich darauf hin, dass es dringend erforderlich ist, die Nachweisunterlagen erst nach Erhalt des Reservierungsbescheids beim BAFA einzureichen. Hierzu ist dem Reservierungsbescheid ein eigenes Verwendungsnachweisformular beigefügt. Fehlerhafte Eingaben im Rahmen der Online-Antragstellung (z. B. Schreibfehler) können in diesem Verwendungsnachweisformular nochmals korrigiert werden. Wenn Ihr neues Auto also geliefert (und das alte verschrottet) wird, bevor der Reservierungsbescheid bei Ihnen eingetroffen ist, müssen Sie leider bis zum Eingang des Reservierungsbescheides warten, zumal das BAFA – über das ursprüngliche Budget hinaus – vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens für die Budgeterhöhungen eh keine Auszahlungen würde vornehmen können – auch wenn dies für die betroffenen Autokäufer bis zur endgültigen Auszahlung u.U. eine längere Finanzierungslücke bedeuten kann.