Syrische Wehrdienstflüchtlinge

Einem syrischen Asylbewerber ist nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, weil er sich dem syrischen Wehrdienst durch Flucht in das Ausland entzogen hat. 

Syrische Wehrdienstflüchtlinge

In dem hier vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschiedenen Fall reiste der 26 Jahre alte syrische Flüchtling im Jahr 2015 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm den subsidiären Schutzstatus zu und lehnte im Übrigen seinen Asylantrag ab. Die vom Kläger hiergegen erhobene Klage mit dem Ziel, ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden1 abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hat der Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nun zurückgewiesen:

Dem Kläger drohten, so der Hessische Verwaltungsgerichtshof, etwaige Verfolgungshandlungen wegen der Entziehung vom Wehrdienst mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht. Vielmehr würden Personen, die sich durch eine illegale Ausreise dem Wehrdienst entzogen hätten, bei Rückkehr nach Syrien deswegen nicht bestraft, sondern üblicherweise direkt zum Militärdienst eingezogen. Jedenfalls würde eine Verfolgung solcher Personen nicht an einen flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsgrund anknüpfen. Es sei nicht davon auszugehen, dass der syrische Staat einfache Wehrdienstentzieher mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als politische Oppositionelle oder Regimegegner ansehe.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des 3. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs war syrischen Wehrdienstpflichtigen, die sich dem Wehrdienst entzogen haben, allein schon aus diesem Grund die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Der mittlerweile für Asylverfahren von syrischen Staatsangehörigen zuständige 8. Senat hat sich mit der heutigen Entscheidung im Ergebnis der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt2, des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts3 und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen4 angeschlossen.

Weiterlesen:
Menschenunwürdige Verhältnisse für Asylbewerber in Ungarn?

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23. August 2021 – 8 A 1992/18 A

  1. VG Wiesbaden – 6 K 1755/16.WI.A[]
  2. OVG LSA, Urteil vom 01.07.2021 – 3 L 154/18[]
  3. Nds. OVG, Urteil vom 22.04.2021 – 2 LB 408/20[]
  4. OVG NRW, Urteil vom 22.03.2021 – 14 A 3439/18.A[]

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