Die Bundesregierung hat jetzt die Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:

- die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30%,
- die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011,
- die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes),
- die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung,
- Anreize zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Neuregelungen werden rund sechs Monate nach der Verkündung in Bundesgesetzblatt in Kraft treten.