Im Dezember 2016 ist von der Bundesregierung beschlossen worden, das Abkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zu unterzeichnen.
Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung hat Deutschland sich an dem von der OECD und den G20 – Staaten initiierten BEPS – Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) beteiligt. Gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ist im Rahmen dieses Projektes die Empfehlung ausgesprochen worden, das mehrseitige Abkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen in nationales Recht umzusetzen. Damit effektive Maßnahmen zur Verhinderung der Steuergestaltung und Steuerumgehung in bestehende Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden können, sollen im Rahmen eines mehrseitigen Vertrages diese bilateralen Abkommen geändert werden. Im Juni diesen Jahres soll die Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland stattfinden.
Spätestens dann sind die meisten bewerten Steuerschlupflöcher geschlossen. Bereits mit dem „Common Reporting Standard“ (Abkommen zum automatischen Informationsaustausch, CRS) der OECD ist es nicht mehr weit her mit der Anonymität und dem Bankgeheimnis. Eine Offshore-Firmengründung hatte bis dahin einige nicht zu unterschätzende Vorteile, wie die Steuerfreiheit oder auch höchste Diskretion in Vermögensangelegenheiten. Nun findet ein Informationsaustausch mit den Steuerbehörden der Heimatländer von ausländischen Kontoinhabern statt. Insgesamt werden sich rund 100 Staaten an dem Informationsaustausch beteiligen. Darunter auch sehr beliebte Steueroasen. Während sich z. B. die British Virgin Islands, Jersey oder auch Isle of Man bereits dieses Jahr an dem Informationsaustausch beteiligen, wird z. B. in Hong Kong, Monaco oder auch den Vereinigten Arabischen Emiraten erst 2018 eine Umsetzung erfolgen.
Mit dem Hintergrund, dass z. B. die Ausfuhren im Jahr 2014 in die Vereinigten Arabischen Emirate ca. 11,41 Mrd. Euro betrugen, ist es nicht verwunderlich, dass auf die Wirtschaftsbeziehungen sehr viel Wert gelegt wird. Nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums werden die Golfstaaten als drittwichtigster Markt in Bezug auf den Export angesehen. Daher macht es schon Sinn, wenn ein deutsches Unternehmen aufgrund seines wirtschaftlichen Wachstums sich z.B. zu einer Firmengründung in Dubai entschließt. Ein Argument zur Gründung einer Offshore-Firma können die Geschäftsbeziehungen in das jeweilige Land sein, die man durch die Präsens in dem Land noch zu steigern erhofft. Firmenvermögen vor der heimischen Finanzbehörde zu verstecken kann spätestens mit in Kraft treten der neuen Abkommen kein Grund mehr sein.
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