Das EU-Parlament fordert einheitliche Herstellerangaben auf Lebensmittelverpackungen, um Konsumenten besser zu informieren. Neben den Zutaten sollen in Zukunft auch gesundheitsgefährdende Stoffe wie Trans-Fettsäuren oder Allergieerreger aufgeführt werden. Außerdem soll Schluss mit dem Kleingedruckten auf den Packungen sein.

Verpackungsangaben bisher:
Bisher müssen auf den Lebensmittelverpackungen folgende Angaben vorhanden sein:
- Produktbezeichnung
- Liste der Zutaten, ihre Mengen und die Gesamtmenge
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent bei Getränken
- spezielle Hinweise zu Aufbewahrung und Zubereitung
- Name und Anschrift von Hersteller, Verpacker oder Verkäufer in der EU
- Herkunft, wenn Verpackung ohne Herkunftshinweis den Verbraucher in die Irre führen könnte
Verpackungsangaben nach dem Beschluss des EP:
Das EU-Parlament fordert demgegenüber, dass zukünftig die folgenden Angaben auf der Verpackung von Lebensmitteln enthalten sein müssen:
- Eine Mindestschriftgröße muss eingehalten werden, damit die Informationen für Verbraucher gut lesbar sind.
- Allergieerregende Stoffe müssen aufgeführt werden, auch auf Speisekarten von Restaurants, Kantinen oder Essensständen.
- Bei unbehandeltem Fleisch und Fisch müssen die Hersteller angeben, wann die Ware zum ersten Mal eingefroren wurde.
- Notwendig sind in Zukunft auch Ursprungsbezeichnung für Fleisch, Milchprodukte, Obst und Gemüse und einige behandelte Produkte. Wurde ein Tier zum Beispiel in unterschiedlichen Ländern geboren, gezüchtet und geschlachtet, müssen alle Länder aufgeführt werden. Dagegen sträubt sich der Rat.
- Auf der Vorderseite der Verpackung kann, muss aber nicht über Inhaltsstoffe informiert werden.
- Zu den notwendigen Informationen auf der Verpackungsrückseite gehören: der Gehalt an Fett (gesättigte und ungesättigte Fette), Zucker, Salz, Eiweiß, Kohlenhydraten, Kalorien und künstlichen Trans-Fettsäuren.
- Künstliche Inhaltsstoffe müssen eindeutig deklariert werden.
- Das neue Gesetzt gilt hingegen nicht für Geschenkverpackungen, alkoholische Getränke, saisontypische Süßwaren, Nahrungsmittel zum sofortigen Verbrauch und handgemachte Produkte von kleinen Herstellern.
Die Verhandlungen mit Kommission und Rat beginnen am 10. Mai. Im Juli soll sodann die endgültige Abstimmung erfolgen.