Im Netz finden sich zahlreiche Fotos, die unter das Urheberrecht fallen. Jeden Tag werden unzählige weitere Terabyte Daten ins Internet gestellt. Falls Sie diese für Ihre eigenen Zwecke verwenden möchten, müssen Sie die Rechtslage genauestens prüfen. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen und teure Abmahnungen. Der nachfolgende Artikel klärt, ob Sie fremde Fotos verwenden dürfen.
Das Urheberrecht im Internet
Die Gesetzeslage in Deutschland ist eindeutig: Demjenigen, der ein Foto produziert hat, gehören die Bildrechte. Dabei ist es vollkommen unerheblich, um was für eine Art Bild es sich handelt. Vom Urheberrecht sind beispielsweise umfasst:
- Produktfotos auf Verkaufsplattformen
- Bilder beziehungsweise Beiträge in sozialen Medien
- Urlaubsschnappschüsse und Porträtfotos
Das Urheberrecht dient dazu, Fotografien aller Art zu schützen. Definiert wird dies in Paragraf zwei des Urheberrechtsgesetzes. Demnach sind Lichtbildwerke geistige Schöpfungen und genießen rechtlichen Schutz. Ferner besagt der Gesetzestext, dass der Urheber die alleinigen Fotorechte besitzt. Dies schließt zudem nachfolgende Rechte mit ein:
- Rechte zur Veröffentlichung der Fotos
- Rechte zur Vervielfältigung der Fotos
- Rechte zur Nutzung der Fotos
Der Schutzzweck der Norm liegt darin, das Werk zu schützen. Ferner stellt das Urheberrecht sicher, dass der Produzent der Fotos eine finanzielle Vergütung für deren Verwertung durch Dritte erhält.
Wird das Urheberrecht verletzt, kann der Schöpfer gegen die widerrechtliche Nutzung juristisch vorgehen. Deswegen sollte ein Fotograf Bilder für Ihre eigene Website anfertigen. Anschließend können Sie die Lizenzrechte an dem Foto erwerben.
Wie lange hat das Urheberrecht für Bilder Gültigkeit?
In dieser Hinsicht muss zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern differenziert werden. Die Klassifizierung spielt die entscheidende Rolle bei der Schutzdauer. Lichtbildwerke sind definiert als individuelle und kreative Aufnahmen mit gestalterischem respektive künstlerischem Anspruch. Die Werke sind durch das Urheberrecht lebenslang geschützt sowie für weitere 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers.
Demgegenüber sind Lichtbilder gewöhnliche Fotos, die keinen künstlerischen oder gestalterischen Anspruch erheben. Hier erlischt das Urheberrecht bereits 50 Jahre nach der erstmaligen Veröffentlichung des Bildes. Um den vollen Schutzumfang zu erhalten, ist somit eine kreative Leistung des Fotografen nötig.
Fotos anderer Personen im Internet verwenden: Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Fest steht, dass fremde Bilder nicht ohne Einverständnis des Urhebers verwendet werden dürfen. Dies gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet als auch in einer Zeitung oder im Fernsehen. Unerlaubte Vervielfältigungen zählen zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht im Netz. Dies ist der Fall, wenn fremde Fotos auf dem eigenen Blog, auf Verkaufsplattformen, bei Aktionen oder auf sozialen Medien ohne Einverständnis des Urheberrechts genutzt werden. Deshalb ist es erforderlich, diese vor der Publikation einzuholen. Insbesondere bei kleineren Blogs ist dies zumeist unproblematisch. Vor allem dann, wenn eine Verlinkung auf den Internetauftritt des Urhebers hinweist.
Grundsätzlich gilt:
Sämtliche Werke, die Sie nicht selbst geschaffen haben, unterliegen dem Urheberrecht. Möchten Sie diese für eigene Zwecke nutzen, müssen Sie um das Einverständnis des Schöpfers bitten.
Fazit: Vorsicht bei der Verwendung fremder Bilder im Netz
Für die Verwendung fremder Bilder im Internet benötigen Sie das Einverständnis des Urhebers. Liegt keine Genehmigung vor, müssen Sie mit einer Unterlassungsklage und Schadensersatzforderungen rechnen.











