Mit über 6000 Unternehmensinsolvenzen sind im 1. Quartal 2014 6,8 % weniger Insolvenzen als im 1. Quartal des Vorjahres verzeichnet worden. Der letzte Anstieg in der Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes im 1. Quartal des Jahres 2010 festgestellt worden.

In den derzeit sinkenden Insolvenzzahlen ist damit zwar weiterhin ein positiver Trend zu beobachten, der auch für die generelle Wirtschaftsentwicklung ein Indikator ist – aber für das Unternehmen, das Insolvenz anmelden muss, ist der „Supergau“ eingetreten, den sich keiner wünscht. Jede einzelne Insolvenz ist eine zuviel. Kommt es zu einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens, sollten die verantwortlichen Geschäftsführer und Firmeninhaber nicht tatenlos und handlungsunfähig zusehen, sondern sich kompetente Hilfe suchen und den Versuch unternehmen, das Ruder herumzureißen und die Insolvenz abzuwenden.
Jede Einzelfirma genauso wie jede GmbH kann durch zu hohe Außenstände, Zahlungsausfall eines Großkunden und mangelnde Liquidität in Zahlungsunfähigkeit geraten und von Überschuldung betroffen sein. Vielfach kann diesen Firmen durch eine kompetente Insolvenzberatung doch noch die Existenz gerettet werden. Eine angeschlagene GmbH sollte sich nicht scheuen, eine seriöse Insolvenzberatung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen dieser Beratung erfolgt eine Analyse der bestehenden Probleme und werden auch mögliche Alternativen zur Insolvenz erarbeitet.
Natürlich hängt die Lösung der Probleme immer auch vom ganz speziellen Ausmaß der wirtschaftlichen Schieflage ab. Nicht zuletzt kommt dem Zeitpunkt einer Insolvenzberatung ebenfalls eine bedeutende Rolle zu: Je früher eine betroffene Firma sich von Experten beraten lässt, desto wahrscheinlicher kann eine Insolvenz verhindert oder abgewendet werden.
Die letzte Möglichkeit heißt Liquidation statt Insolvenz: Mit Hilfe einer Abwicklungsgesellschaft wird ein angeschlagenes Unternehmen aufgekauft und/oder saniert und weitergeführt. Außerdem kann durch eine Abwicklungsgesellschaft auch an einem anderen Ort die Insolvenz angemeldet werden. Soll das zahlungsunfähige Unternehmen liquidiert werden, führt die Abwicklungsgesellschaft mit den Gläubigern Verhandlungen, damit eine Insolvenz verhindert und eine Liquidation durchgeführt werden kann.
In jedem Fall ist eine seriöse und kompetente Beratung in Fragen der Insolvenz gegenüber einem kampflosen Akzeptieren der Insolvenz vorzuziehen.