Rechte des geistigen Eigentums in Form von Geschmacksmustern, Marken oder Patenten haben eine positive Auswirkung auf die europäische Wirtschaft.

Nach Auffassung des Präsidenten des Europäischen Patentamtes gewinnen immaterielle Vermögenswerte wie Marken und Patente in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. So bedingt die Schnelllebigkeit und die rasche Entwicklung im Geschäftsbereich, dass die Wirtschaft in zunehmendem Maße von den Rechten des geistigen Eigentums abhängig ist. Daher muss – wie der Exekutivdirektor des EUIPO erläuterte – einerseits der Zugang zu Rechten des geistigen Eigentums für alle Unternehmen optimiert und andererseits die Verletzung von Rechten effizient verhindert werden.
Da laut der Studie 50 % aller Unternehmen in Europa als schutzrechtsintensiv gelten und darüberhinaus ca. 90 % des europäischen Handels mit Staaten außerhalb der europäischen Gemeinschaft schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen zuzuordnen sind, wird das Schutzbedürfnis von Unternehmern in Bezug auf geistiges Eigentum verständlich. Mit Hilfe der Markenanmeldung bzw. der Eintragung können sich die Unternehmer Rechte sichern: So ist es gemäß Artikel 9 der Unionsmarkenverordnung einem Markeninhaber möglich, Dritten im geschäftlichen Verkehr zu verbieten, ohne Zustimmung das eingetragene Zeichen für die gleichen Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Als Teil des Markenreformpakets soll gerade auch die neue Unionsmarkenverordnung dem Schutz der Rechte geistigen Eigentums gerecht werden. Die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung ist am 23. März 2016 in Kraft getreten.











