Oberlandesgericht München

Bösgläubige Markenanmeldung

Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Wege der Einrede entgegengehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne von §§ 3,

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Der Firmenname als Marke

Jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, in die Selbstständigkeit zu gehen bzw. ein Unternehmen zu gründen, muss sich vorab darüber klar werden, wie das „Kind“ denn heißen soll. Der Firmenname, aber auch ein Markenname stellen wichtige Grundpfeiler im Gesamtkonzept

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Klare und eindeutige Markenanmeldung

Nach der Europäischen Markenrichtlinie müssen Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, so klar und eindeutig angemeldet werden, dass allein auf dieser Grundlage die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer den Umfang des Markenschutzes erkennen können.

So hat der Gerishctshof

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Böswillige Markenanmeldung

Kommt wegen des Unternehmensgegenstands des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der

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