Der Firmenname als Marke

Jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, in die Selbstständigkeit zu gehen bzw. ein Unternehmen zu gründen, muss sich vorab darüber klar werden, wie das „Kind“ denn heißen soll. Der Firmenname, aber auch ein Markenname stellen wichtige Grundpfeiler im Gesamtkonzept eines Unternehmens dar.

Der Firmenname als Marke

Markenrecherche

OrdnerNicht immer ist die einmal getroffene Entscheidung auch die richtige gewesen: Existieren schon Firmen mit einem gleichen oder ähnlichen Namen, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Hat man dann das Firmenlogo schon an der Hauswand anbringen und die Ordner bedrucken lassen, haben diese Aufwendungen womöglich nur Kosten verursacht. Daher ist es sinnvoll, sich vorher genau zu informieren, ob die favorisierten Bezeichnungen schon anderweitig verwendet werden.

Auch das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass es nicht überprüft, ob eine Marke, die angemeldet werden soll, in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Daher sollte vor einer Markenanmeldung recherchiert werden, ob damit Rechte Dritter verletzt werden. Ist das nicht der Fall, kann die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt durchaus ratsam sein. So schützt man seine Marke vor der Verwendung durch Andere – was im Fall einer großen und bekannten Marke einen Vermögenswert darstellen kann.

Markenanmeldung

Zur Marke angemeldet werden können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und auch Hörzeichen. Dabei ist für die Eintragung ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes das Markengesetz (MarkenG) und die Markenverordnung (MarkenV) als gesetzliche Grundlage maßgebend. Ist die Eintragung einmal erfolgt, besteht Markenschutz und der Inhaber hat das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Außerdem kann er diese Marken auch verkaufen.

Ist vor der Anmeldung und Eintragung keine gründliche Prüfung hinsichtlich der Rechte Dritter über diese Marke erfolgt, kann Widerspruch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt erhoben werden. Im schlimmsten Fall ist die Marke dann zu löschen.

Bei Firmennamen ist allerdings nicht in jedem Fall eine Markenanmeldung notwendig. Denn Unternehmenskennzeichen werden auch als geschäftliche Bezeichnungen im Rahmen des § MarkenG geschützt, die Firma (etwa einer GmbH) darüber hinaus auch im Rahmen des Namensschutzes des § 12 BGB.

Es ist die Aufgabe des Bundespatentgerichts, in bestimmten Rechtsstreitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte wie Patente und Marken zu entscheiden. Dazu gehören Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit eines Patents (in 1. Instanz) und Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (in 2. Instanz) bezüglich Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster. Wird die Verletzung eingetragener Schutzrechte geltend gemacht, ist die ordentliche Gerichtsbarkeit der Länder zuständig.

Wer eine Marke anmelden möchte, kann seit Herbst diesen Jahres (seit 12.11.2013) die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt auch online einreichen. Dazu ist keine Signaturkarte notwendig.