Neuer Stromanbieter übernimmt die Kündigung – So ist die aktuelle Rechtslage

Der aktuelle Stromanbieter hat den Preis erhöht und die letzte Stromrechnung war ein Schock? In dieser Situation suchen sich viele Verbraucher einen neuen Versorger. Ein neuer Stromanbieter übernimmt oft die Kündigung. Dabei muss allerdings die aktuelle Rechtslage hinsichtlich Kündigungsgrund, Kündigungsfrist oder vorzeitiger Kündigung berücksichtigt werden. Wie die aktuellen rechtlichen Grundlagen sind, zeigt dieser Beitrag.

Neuer Stromanbieter übernimmt die Kündigung – So ist die aktuelle Rechtslage

Erst Vergleich, dann Kündigung des Stromvertrages

Wer sich entschließt, aufgrund eines Umzugs oder einer Preiserhöhung des bisherigen Versorgers den Stromanbieter zu wechseln, der muss zunächst einen günstigeren finden. Ein preiswerter neuer Stromanbieter lässt sich beispielsweise über ein Vergleichsportal ausfindig machen. Dort gibt der Verbraucher einfach die folgenden Daten ein:

  • Postleitzahl (die neue Postleitzahl)
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • Höhe des letztjährigen Stromverbrauchs

Außerdem kann man meist noch wählen, ob man alle Anbieter in der Ergebnisliste sehen möchte, oder ob nur lokale Versorger verglichen werden sollen.

Auf Basis der gemachten Angaben sucht dann das Vergleichsportal geeignete Versorger und zeigt diese mit den wichtigsten Konditionen an. Dazu gehören die monatlichen oder jährlichen Stromkosten, der Preis pro kW/h sowie die Grundkosten. Zudem wird die Art der Stromerzeugung genannt und natürlich der Betrag, den man bei einem Wechsel zum jeweiligen Versorger im Jahr spart (gilt nur bei gleichbleibenden Tarifen).

Hat man sich einen Versorger ausgesucht, klickt man auf „weiter“ und gelangt zu einer Zwischen-Seite, auf der einem der online durchgeführte Anbieterwechsel oder die Neuanmeldung erläutert wird. In den nächsten Schritten muss man seine Kontaktdaten sowie die neue Adresse eingeben und Angaben zum neuen Anschluss sowie zu den Zahlungsmodalitäten machen (Kontodaten). Lässt es die Rechtslage zu, übernimmt der neue Anbieter sogar die Kündigung des alten Stromvertrages.

Kündigung des alten Stromvertrags durch den neuen Anbieter – aktuelle Rechtslage

Wer einen laufenden Stromvertrag kündigen möchte, muss vor allem auf die jeweilige Kündigungsfrist achten. Auch die Art des Vertrages und der Grund der Kündigung spielt eine Rolle. So hat man eventuell ein Sonderkündigungsrecht, wenn folgende Situationen vorliegen:

  • Der aktuelle Stromversorger erhöht von sich aus (nicht aufgrund staatlicher Vorgaben durch höhere Steuern) den Strompreis. In diesem Fall muss er über die Preiserhöhung informieren. Ab dem Erhalt der Ankündigung hat der Kunde zwei Wochen Zeit, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
  • Man zieht um, hat einen Stromvertrag und der aktuelle Stromanbieter kann die Leistungen aus dem Vertrag am neuen Wohnsitz nicht erfüllen, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt bei befristeten Verträgen. Kann er zwar an der neuen Adresse Strom liefern, würde dies aber zu einem höheren Preis tun, kann man den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen.

Wichtig hinsichtlich der Kündigungsfristen ist, ob es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt oder ob man einen befristeten Vertrag geschlossen hat (beispielsweise mit einem Grundversorger).

Bei einem unbefristeten Stromvertrag mit einem alternativen Versorger (also nicht mit einem Grundversorger) verhilft der Umzug zu einem Sonderkündigungsrecht, allerdings unter Wahrung der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Den unbefristeten Vertrag mit einem Grundversorger kann der Verbraucher mit einer sehr kurzen Frist von zwei Wochen kündigen.

Wann die Kündigung durch den neuen Stromanbieter nicht sinnvoll ist

Oft bieten neue Stromversorger an, den alten Vertrag für den Kunden zu kündigen. Diese Dienstleistung erspart viel Zeitaufwand, ist aber nicht immer sinnvoll. Grund hierfür ist, dass die Bearbeitungsdauer etwa 3 Wochen beträgt. Hat der Verbraucher einen Vertrag, bei dem die Kündigungsfrist z. B. nur noch zwei Wochen beträgt, ist es ratsam, die Kündigung selbst vorzunehmen. Das gleiche gilt für Verträge mit langer Laufzeit sowie bei einem Umzug. Möchte man die Kündigung selbst vornehmen, sollte man dies beim neuen Stromversorger explizit angeben und um einen entsprechenden Vermerk bitten.

Um die Fristen einzuhalten, sollte man in diesen Fällen das Kündigungsschreiben selbst aufsetzen und möglichst per Einschreiben und Rückschein an den bisherigen Stromversorger senden. Durch diese Form der Zusendung hat der Verbraucher einen Nachweis, dass er fristgerecht gekündigt hat und wann diese innerhalb der zulässigen Kündigungsfrist beim Stromanbieter eingetroffen ist. In einem solchen Schreiben sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Anschrift
  • Name und Anschrift des bisherigen Versorgers
  • Kunden- und Zählernummer
  • Darlegung der Kündigungsabsicht (mit Angabe des der Frist entsprechenden Kündigungszeitpunkts)
  • Widerruf der Einzugsermächtigung
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
  • Ort und Datum
  • Unterschrift (eigenhändig)

Bei einer Kündigung aufgrund eines Sonderkündigungsrechts müssen weitere Angaben im Kündigungsschreiben enthalten sein. Dabei kann es sich handeln um:

  • eine zum TT.MM.JJJJ angekündigte Preiserhöhung
  • einen Umzug, der zum TT.MM.JJJJ durchgeführt wird

Durch die explizite Nennung der Gründe für das Sonderkündigungsrecht entsteht für den Verbraucher noch mehr Rechtssicherheit, falls der Versorger sich mit der außerordentlichen Kündigung nicht einverstanden erklärt. Je exakter und detaillierter die Kündigung ist, desto mehr Beweiskraft hat sie bei Rechtsstreitigkeiten.

Fazit – Kündigung durch den neuen Stromanbieter nutzen, wenn möglich

Wann immer es die Vertragssituation zulässt, kann man das Angebot des neuen Stromanbieters, den alten Vertrag zu kündigen, nutzen. Vorher ist es ratsam, einen Blick in die Vertragsunterlagen zu werfen und zu prüfen, ob man vielleicht ein Sonderkündigungsrecht hat und ob die Bearbeitungsdauer von ca. drei Wochen zur Kündigungsfrist im Vertrag passt. Im Zweifelsfall ist die eigenständig vorgenommene Kündigung die bessere Lösung beim Wechsel zu einem neuen Stromversorger.

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