Erbrecht – wie gestaltet sich ein Erbe im Lichte der gewillkürten Erbfolge?

Das Erbrecht in Deutschland ist komplex und stellt sowohl für Erblasser, die ihr Vermögen rechtssicher vererben möchten, als auch für Erben oder Personen mit Pflichtteilansprüchen, die ihre Ansprüche geltend machen oder abwehren möchten, eine Herausforderung dar. Für die Klärung der Vermögensnachfolge gibt es im Erbrecht verschiedene Gestaltungsoptionen, wobei Vermächtnisse eine Sonderstellung einnehmen.

Erbrecht – wie gestaltet sich ein Erbe im Lichte der gewillkürten Erbfolge?

Die gewillkürte Erbfolge genießt Vorrang – die verschiedenen Möglichkeiten

Der Vorrang der gewillkürten Erbfolge vor der gesetzlichen Erbfolge ist im deutschen Erbrecht eindeutig geregelt. Sobald eine wirksame letztwillige Verfügung wie ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, ist die gesetzliche Erbfolge nicht mehr maßgebend. Allerdings gilt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen, die für eine Beratung oder Vertretung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt sprechen. Wer beispielsweise nach Erbrecht Aschaffenburg sucht, findet entsprechende, professionelle Unterstützung.

Erbfolge mit Testament

Ein Testament ist eine persönliche, einseitige Festlegung für den Fall des eigenen Todes. Der Erblasser muss dieses selbst verfassen und kann die Entscheidung über die Gültigkeit nicht anderen überlassen. Damit ein Testament gültig ist, bedarf es einer Testierfähigkeit des Erblassers. In Bezug auf die Form gibt es zwei Arten von Testamenten: das eigenhändige Testament, das privat und handschriftlich verfasst wird, sowie das öffentliche Testament, welches notariell beurkundet wird. Grundsätzlich können mehrere Personen auch ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Berliner Testament

Das Berliner Testament stellt eine spezielle Variante des gemeinschaftlichen Testaments dar, bei dem Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einander als Alleinerben einsetzen. Weiterhin legen sie fest, dass das Erbe erst nach dem Ableben des zuletzt verstorbenen Partners an eine zuvor bestimmte dritte Person übergeht.

Im Unterschied zu Testamenten, die einseitige Verfügungen für den Todesfall festlegen, involviert die Erstellung eines Erbvertrags mehrere Parteien. Üblicherweise sind dies der Erblasser und die gesetzlichen Erben. Ein Erbvertrag dient dazu, bindende Vereinbarungen bezüglich des Erbes oder Nachlasses festzulegen. In einem solchen Vertrag kann auch der Verzicht auf das Erbe seitens eines oder mehrerer Erben vereinbart werden.

Das Vermächtnis – nicht mit dem Erbe gleichzusetzen

Das sogenannte Vermächtnis ist klar von der Erbschaft als solches abzugrenzen. Ein Vermächtnis bedeutet die Zuweisung eines Vermögensvorteils durch ein Testament oder Erbvertrag, ohne den Begünstigten als Erben zu benennen. Es kann alles umfassen, was auch Inhalt einer Leistung sein kann.

Vermächtnisse bieten Flexibilität, um individuelle Vorstellungen bei der Vermögensübertragung im Todesfall umzusetzen. Sie lassen sich in einem Einzeltestament frei widerruflich oder in einem Erbvertrag verbindlich anordnen. In einem gemeinschaftlichen Testament mit einem Ehepartner können die Anordnungen auch wechselseitig sein.

Ein Vorausvermächtnis ermöglicht es, einen Miterben gegenüber anderen zu bevorzugen. Es kann aus erbschaftsteuerlichen Gründen sinnvoll sein, wie bspw. durch die Zuwendung einer Immobilie anstelle eines Geldbetrags, der über dem Freibetrag liegt, wobei sich die Besteuerung nach dem Wert des Grundstücks richtet.

Bei der Vergabe eines Vermächtnisses an einen unbestimmten Personenkreis, wie bei einer Spende für einen „wohltätigen Zweck“, kann eine Auflage an die Erben errichtet werden, ohne spezifische Angaben zu den Begünstigten zu machen.

Wann eine rechtliche Beratung angezeigt ist

Bei großen Vermögenswerten oder Konflikten in der Erbengemeinschaft empfiehlt es sich, juristische Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines Testamentes kann sich für Verwandte die Frage stellen, wie es ausgelegt werden muss und ob der Erblasser wirklich testierfähig war.

Für Erben kann professionelle Rechtshilfe auch emotional entlastend sein, besonders in der Trauerzeit, wenn die Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen, Finanzangelegenheiten, das Ausfüllen von Formularen sowie das Einhalten von Terminen und Fristen belastend wirkt. Obwohl das Erbrecht zwar ein häufiges Thema ist, muss jeder Erbfall einzigartig und individuell betrachtet werden.