Immer mehr Menschen leben, arbeiten oder investieren grenzüberschreitend. Ein Testament, das solche internationalen Verflechtungen nicht berücksichtigt, kann schnell zu einem juristischen Stolperstein werden. Wer etwa in der Schweiz lebt, aber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zusätzlich eine Ferienimmobilie in Spanien sein Eigen nennt, steht vor einem komplexen rechtlichen Geflecht. Denn in welchem Land greift welches Erbrecht? Nach welchem Recht wird der Nachlass geregelt?
Was viele nicht wissen: Der Wohnsitz, nicht zwingend die Staatsangehörigkeit, ist häufig entscheidend dafür, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Wer ein Testament mit Auslandsbezug aufsetzt, sollte deshalb nicht nur nationale Gesetze, sondern auch EU-Verordnungen und internationale Abkommen im Blick haben. Ein unklar formulierter letzter Wille kann im Todesfall zu langwierigen Erbstreitigkeiten führen – oft zwischen Angehörigen, die ohnehin emotional stark belastet sind.
Warum das Schliessfachregister plötzlich wichtig wird
In grenzüberschreitenden Erbfällen treten häufig unerwartete Hürden auf. Dazu zählt auch die Frage, wo Nachlassgegenstände wie wichtige Dokumente oder Wertsachen gelagert sind. Wer beispielsweise ein Testament in einem Bankschließfach deponiert, muss sicherstellen, dass es im Ernstfall auch gefunden wird – insbesondere, wenn das Fach im Ausland liegt. In der Schweiz existiert seit einiger Zeit das sogenannte Schliessfachregister. Es soll den Behörden im Todesfall ermöglichen, rasch herauszufinden, ob und wo ein Schließfach auf den Namen der verstorbenen Person registriert ist. Für Erben kann dieses Register von großer Bedeutung sein, gerade wenn unklar ist, ob sich relevante Nachlasspapiere im Ausland befinden. Der Zugang zum Schließfach ist jedoch rechtlich heikel und nicht automatisch gestattet. Behörden und Banken verlangen einen Erbschein oder eine gerichtliche Verfügung. Fehlt dieser Nachweis, bleibt das Fach womöglich über Jahre verschlossen.
Was passiert mit der Ferienimmobilie in Spanien?
Ein zentraler Streitpunkt bei internationalen Nachlässen ist oft der Immobilienbesitz im Ausland. Hier gilt in der Regel das sogenannte Belegenheitsprinzip: Für Immobilien ist das Recht des Landes entscheidend, in dem sie sich befinden. Das bedeutet, dass selbst ein umfassendes Testament im Heimatland nicht automatisch Wirkung entfaltet, wenn es um ein Haus in Spanien oder ein Apartment in Frankreich geht. Wer also Immobilien im Ausland besitzt, muss sein Testament unbedingt so gestalten, dass es auch dort rechtlich anerkannt wird. In vielen Fällen empfiehlt es sich, zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung oder sogar ein separates Testament nach dem Recht des betreffenden Landes zu erstellen. Andernfalls drohen langwierige Verfahren oder sogar eine gesetzliche Erbfolge, die dem letzten Willen widerspricht. Gerade in Ländern mit Pflichtteilsregelungen oder abweichenden Erbschaftssteuersätzen kann das erhebliche finanzielle und emotionale Folgen für die Erben haben.
Wenn Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sich widersprechen
Ein weiterer Knackpunkt internationaler Nachlassplanung ist der häufige Widerspruch zwischen Staatsangehörigkeit und tatsächlichem Lebensmittelpunkt. Eine deutsche Staatsbürgerin, die seit Jahrzehnten in der Schweiz lebt, fällt möglicherweise dennoch unter das deutsche Erbrecht – sofern sie dies in ihrem Testament ausdrücklich so verfügt. Ohne eine solche Rechtswahl greift jedoch nach EU-Erbrecht meist das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Das kann überraschende Folgen haben: etwa, wenn das schweizerische Recht keine Pflichtteile kennt, das deutsche jedoch sehr wohl. Wer in mehreren Ländern familiäre, wirtschaftliche oder persönliche Bindungen hat, sollte deshalb frühzeitig klären, welches nationale Recht im Todesfall angewendet werden soll. Eine klare Rechtswahl im Testament kann helfen, Widersprüche zu vermeiden – sie muss jedoch eindeutig formuliert und nach den Vorgaben der betroffenen Länder rechtsgültig sein. Nur so lässt sich verhindern, dass Angehörige später in unterschiedliche Rechtssysteme verwickelt werden.










