Nochmals: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Bei der Neuregelung des § 15 a RVG handelt es sich nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle um eine Gesetzesänderung, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG Anwendung findet1, so dass die Neuregelung des § 15a RVG auf Altfälle keine Anwendung finden kann.

Nochmals: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 19. Oktober 2009 – 2 W 280/09

  1. entgegen BGH, Beschluss vom 02.09.2009 – II ZB 35/07, ZIP 2009, 1927 f., NJW 2009, 3101[]